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                       Hotel Zum Schwarzen Kreuz - Altenahr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.

Vertragsabschluß-, -partner; Verjährung

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Bei Reservierungen über Reservierungsagenturen oder über Hotelvermittler (Internet etc.) die eine Zimmeranzahl von fünf Zimmern übersteigt wird eine gesonderte Bestätigung vom Hotel erforderlich, eventuelle Rückbestätigungen und Vorauszahlungen müssen vom Kunden gegen besätigt werden, bzw. die Vorauszahlungen zum Stichtag bezahlt sein (Eingang des Betrages auf unserem Konto). Bei Nichteinhaltung des Rückbestätigungspflicht durch den Kunden behält sich das Hotel vor die gesamte Reservierung zu stornieren. Desweiteren behält sich das Hotel vor auch bei Reservierung einzelner Zimmer eine Vorauszahlung per Kreditkarte etc. als Garantieleistung vorzunehmen. Sofern wir bei einer garantierten Buchung um die Angaben der Kreditkartendaten bitten, behalten wir uns das Recht vor, die Daten mit einer Testbuchung über 0,01 Euro zu prüfen. Dieser Betrag wird auf Wunsch zurückgebucht.

Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

Soweit das Hotel im Rahmen des Vertragsverhältnisses Werkleistungen erbringt oder mit dem Kunden Verträge über die Lieferung neu hergestelllter Sachen abschließt, verjähren evtl. Ansprüche wegen Mängel mit Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, für alle übrigen Ansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate.

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung, Stornierung

Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Kunde ist verpflichtet, die für  die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

Bei Zimmerreservierungen gelten folgende Stornierungssätze in % des vereinbarten Übernachtungspreises:

Bis 42 Tage vor Anreise keine Kosten

bis 30 Tage vor Anreise 20 %

bis 14 Tage vor Anreise 45 %

bis 04 Tage vor Anreise 80  %

bis 00 Tage vor Anreise 80 %

Die Prozentstaffelung der Stornierung bezieht sich jeweils auf das gesamte Kontingent, sofern die Zimmer nicht anderweitig vermietet werden konnten. Die Darlegungs- und Beweislast für die anderweitige Vermietung trägt der Auftraggeber.